Informationen über die neue Tierschutz-Hundeverordnung

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

 

Die überarbeitete Tierschutz Hundeverordnung gilt in ihrer neuen Fassung ab dem 01.01.2022. Neben den großen Zucht- und Sportverbänden hatten auch wir, der VDSV als Sportverband, in 2020 die Möglichkeit zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Diesbezüglich hatten wir an verschiedenen Stellen Kontakt aufgenommen, aber festgestellt, dass die neue Fassung unseren Sport in seiner Ausübung nicht beeinträchtigen wird.

Für unsere Sportler ergeben sich jedoch Änderungen im Sinne von Verbesserungen in den tierschutzrelevanten Haltungs-, Betreuungs- sowie Zuchtbedingungen unserer Hunde. Wir bitten alle unsere Sportler die Tierschutz Hundeverordnung im Eigenstudium durchzusehen, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt – nach dem Motto „Unwissen schützt vor Strafe nicht“.
Wir möchten euch hier wichtige Punkte in Kurzform zusammenfassen, die für uns als Zug- und Schlittenhundesportler wichtig erscheinen.

 

  • Die allgemeinen Anforderungen an das Halten von Hunden werden verfeinert. Der Hund soll ausreichend Auslauf im Freien außerhalb des Zwingers und mehrmals täglichen Umgang mit dem Besitzer/ der Betreuungsperson haben. Die Gruppenhaltung (betrifft nicht nur die Zwingerhaltung) soll so gestaltet werden, dass jeder Hund einen Liegeplatz bekommt, keine unkontrollierte Vermehrung stattfinden kann und eine individuelle Fütterung respektive individuelle gesundheitliche Versorgung möglich ist.

 

  • Die durchgehende Anbindehaltung ist komplett verboten. Dies beinhaltet nicht die kurzfristige Anbindung am Stake Out auf Veranstaltungen, da es sich hier um keine echte Haltung, sondern um eine kurzfristige Unterbringung unter Aufsicht (!) handelt. Eine derartige Stake Out Haltung wäre auch nach den letzten gültigen Verordnungen verboten gewesen, es ändert sich hier also nichts für uns.

Die Stake Out Anbindung ist laut unserer Tierschutzordnung nur unter Aufsicht erlaubt, bitte haltet euch daran!

 

  • Die Betreuungs- und Haltungsbedingungen in der Hundezucht werden deutlicher festgelegt und sind dadurch deutlich verbessert worden. Die genauen Anforderungen an Wurfkiste, Betreuungszeiten und Betreuungspersonen sollten alle, die züchten im Eigenstudium genau nachlesen!

 

  • Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel sind im Training, der Ausbildung oder Erziehung verboten.

 

  • Bei dem Aufenthalt von (u.a.) Fahrzeugen ist für ausreichende Frischluftzufuhr und angemessene Temperaturen zu sorgen.

 

Die komplette Fassung der Tierschutz Hundeverordnung ist hier nachzulesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html

 

Wir hoffen nun auf eine schneereiche Saison gefüllt mit vielen Rennen – Good Mush!

Dr. Jette Schönig

VDSV Direktor Tierschutz

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By |2022-01-05T11:57:45+01:00Januar 5th, 2022|Allgemein|Kommentare deaktiviert für Informationen über die neue Tierschutz-Hundeverordnung