Update zu den behördlichen Vorgaben – Stellungnahme des VDSV & FSSC

Wichtigste Information: Die Deutschen Meisterschaften in Lauf finden wie geplant statt!

In der vergangenen Woche haben wir euch eine erste Information zu den behördlichen Auflagen für die Deutschen Meisterschaften in Lauf zukommen lassen. Seitdem standen wir in fortlaufendem Austausch mit den Behörden und hatten zudem ein klärendes Gespräch mit der Leitung des Veterinäramtes sowie dem Landrat.

Auf dieser Basis möchten wir euch nun die abgestimmten Punkte mitteilen.

Kontrollen

Am Veranstaltungswochenende ist mit stichprobenartigen Kontrollen zu rechnen, die sich auf wesentliche tierschutzrelevante Punkte konzentrieren.

Boxengröße

Jeder Hund benötigt eine Ruhefläche, die ein entspanntes Liegen, Stehen, Strecken und Drehen des Hundes ermöglicht (siehe VDSV-Tierschutzordnung). Es ist nicht zu erwarten, dass Hunde oder Boxen vermessen werden.

Doppelbelegung

Bei Doppelbelegung in Boxen muss die Box mindestens der doppelten Größe der Anforderungen der VDSV-Tierschutzordnung entsprechen.

Hunde im Lebensraum

Lebensraum sind Wohnmobil, Wohnwagen oder ähnliche Aufenthaltsbereiche (nicht PKW), in denen sich Menschen regulär aufhalten. Für Hunde, die dort frei untergebracht sind (auch in offenen Boxen), gelten die Box-Auflagen nicht.

Eventuelle vorgenommene Absagen können per E-Mail an Detlef Oyen – sport@vdsv.de reaktiviert werden.

Wir freuen uns auf ein gutes Wochenende in Lauf und tolle Deutsche Meisterschaften!

Euer VDSV & FSSC