Antrag auf Aufnahme in den VDSV

Einen Antrag auf Aufnahme in den Verband hat gestellt:

(Name entfernt aus Datenschutzgründen)

Dem VDSV liegen alle erforderlichen Unterlagen gemäß § 5 Absatz 2 und 3 vor. Sie wurden auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der VDSV Satzung überprüft.
Die Einspruchsfrist gemäß § 5 Absatz 5 beginnt mit der Veröffentlichung auf der VDSV Webseite und beträgt 4 Wochen.
Schriftliche Einsprüche sind an die Geschäftsstelle office@vdsv.de zu richten.

Die Satzung des Sportvereins Euskirchener Zughunde findet sich im Anhang.

euskirchener_zughunde_satzung

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