Einen Antrag auf Aufnahme in den Verband hat gestellt:
(Name entfernt aus Datenschutzgründen)
Dem VDSV liegen alle erforderlichen Unterlagen gemäß § 5 Absatz 2 und 3 vor. Sie wurden auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der VDSV Satzung überprüft.
Die Einspruchsfrist gemäß § 5 Absatz 5 beginnt mit der Veröffentlichung auf der VDSV Webseite und beträgt 4 Wochen.
Schriftliche Einsprüche sind an die Geschäftsstelle office@vdsv.de zu richten.
Die Satzung des Sportvereins Euskirchener Zughunde findet sich im Anhang.