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Neuerungen in der Sportordnung für die kommende Saison

An alle VDSV – Sportler*innen

26. September 2026
Quelle: VDSV

An alle VDSV – Sportler*innen,

die Sportkommission des VDSV möchte euch über wichtige Änderungen und Neuerungen für die kommende Saison informieren.

1. Änderungen der IFSS (Übernahme in die VDSV-Sportordnung)

Die IFSS hat folgende Änderungen beschlossen, die der VDSV in die Sportordnung übernommen hat:

  • Klasse DS2: Kann in DS2M und DS2W geteilt werden, sofern genügend Teilnehmer*innen für beide Klassen gemeldet sind, damit diese gewertet werden können.
  • Kategorie DS1J: Kann in DS1JM und DS1JW geteilt werden.

Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine „Kann-Bestimmung“. In der Klasse DS2 ist die Voraussetzung für eine Trennung immer, dass beide Klassen am Ende auch tatsächlich in die Wertung kommen.

2. Rennrichterkomitee als Beschwerdekommission

Kürzlich haben wir euch das Rennrichterkomitee mit all seinen Aufgaben vorgestellt. Heute möchten wir auf eine spezielle Aufgabe eingehen, die bei der Deutschen Meisterschaft (DM) oder bei Qualifikationsrennen für euch wichtig werden könnte:

§ 11 Einsatz als ständige Beschwerdekommission

Das VDSV-Rennrichterkomitee soll als ständige Beschwerdekommission eingesetzt werden.

  • Fristen: Eine Sportlerin kann das Rennrichterkomitee ausschließlich nach einer Disqualifikation bei einem Qualifikations-/Ranglistenrennen oder bei der DM / DM AK anrufen. Dies muss innerhalb einer Stunde nach Verkündung der Disqualifikation durch die Rennjury oder den Rennleiter geschehen.
  • Ansprechpartner vor Ort: Ist ein Mitglied des Rennrichterkomitees vor Ort und nicht selbst Teil der Rennjury, ist dies euer direkter Ansprechpartner.
  • Hybride Anhörung: Sollte kein Mitglied des Komitees vor Ort sein, wird die Anhörung hybrid (z. B. telefonisch/online) durchgeführt.
  • Erreichbarkeit: Das Rennrichterkomitee benennt für jedes Qualifikations-/Ranglistenrennen einen Ansprechpartner, der entweder vor Ort ist oder verlässlich telefonisch erreicht werden kann.
  • Entscheidungsfindung: Nach der Anhörung berät sich das anwesende/erreichbare Mitglied des Rennrichterkomitees mit einem zweiten Mitglied des Komitees. Ist deren Entscheidung nicht einstimmig, bleibt es bei der vor Ort getroffenen Entscheidung der Rennjury bzw. des Rennleiters.
  • Kein Widerspruch: Gegen die finale Entscheidung des Rennrichterkomitees ist kein weiterer Widerspruch möglich.
  • Bekanntgabe: Die Bekanntgabe der jeweiligen Ansprechpartner erfolgt bereits in der Ausschreibung oder spätestens beim obligatorischen Mushermeeting vor dem ersten Lauf des Rennens.

Hintergrund und Ziel dieser Regelung

Das Vorbild für diese neu eingeführte Regelung ist die sogenannte Appeals Jury der IFSS bei Welt- oder Kontinentalmeisterschaften.

Es geht dabei ausdrücklich nicht darum, die Autorität der Rennrichter zu untergraben. Das bewährte Prinzip der Tatsachenentscheidung bleibt weiterhin bestehen. Wenn es allerdings bei einer DM oder einem wichtigen Qualifikationsrennen zu einer falschen (regelwidrigen) Disqualifikation kommt, hat das für die betroffenen Sportler*innen gravierende Konsequenzen. In einer solchen Situation hilft es niemandem weiter, Tage später eine schriftliche Beschwerde einzureichen.

Die hier skizzierte Vorgehensweise wird von der Sportkommission und dem Verbandsausschuss zunächst als Versuch angesehen. Wir werden nach ein bis zwei Jahren gemeinsam Bilanz ziehen und bewerten, ob sich das System in der Praxis bewährt hat.

Wir wünschen allen Sportler*innen eine gesunde und erfolgreiche Saison!

Die Sportkommission des VDSV
Detlef Oyen, Markus Pfarrkircher, Sabrina Cantu

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