Information zum Thema Fahrtenschreiber

Hallo lieber Sportler/-innen, hier eine Kurzfassung der aktuellen Regelung.
Wir haben es Rechtlich bewerten lassen.
Etwas umfangreicher siehe Anlage.
Private Transporte eigener Hunde zu Trainings- und Wettkampfzwecken sind nicht aufzeichnungs- und fahrtenschreiberpflichtig, solange sie ausschließlich nichtgewerblich erfolgen. Maßgeblich ist, dass keine Entlohnung, kein Sponsoring, keine Kostenerstattung und kein wirtschaftlicher Bezug besteht.
Sobald (zulässiges Gesamtgewicht > 2,8 t national) Zucht, Hundeschule, Hundepension, Tiertraining oder Transporte für Dritte berührt werden, gilt die Fahrt als gewerblich. Bitte dringend Sponsorenwerbung auf dem Fahrzeug/Anhänger beachten.
Ab 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht besteht immer Fahrtenschreiberpflicht, unabhängig vom Zweck.
Grenzüberschreitend gelten ab 1. Juli 2026 die EU-Regeln bereits ab > 2,5 t. Mischbeförderungen können die gesamte Fahrt als gewerblich einstufen. Für Sportler und Vereine ist eine klare Dokumentation der privaten, nichtgewerblichen Nutzung entscheidend.
Diese Information stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall ziehen Sie bitte eine individuelle Rechtsberatung hinzu
Hier kommt Ihr zum ausführlichen Teil:
