Das untenstehende wurde beim letzten VA beschlossen und hat ab dieser Saison Gültigkeit.
Rüdiger
“Um Rennausrichter vor unnötig hohen Kosten zu schützen sind Rennteilnehmer verpflichtet
sich rechtzeitig (spätestens Mittwoch vor dem Rennen) beim Veranstalter abzumelden.
Wer sich nicht abmeldet kann zur Zahlung des vollen Startgeldes verpflichtet werden.
Die Erteilung einer Rennlizenz für die nächste Saison erfolgt dann erst nach Zahlung aller offenen
Posten.”